Protokolle

Delegiertenversammlung (Statuten, Art. 7 bis 11)

Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertreter der Mitgliedergemeinden zusammen. Pro 2'000 Einwohner (oder Bruchteil von 2'000 Einwohner) wird ein Vertreter gewählt. Der Oberamtmann präsidiert die Delegiertenversammlung und das Direktionskomitee. Der Vizepräsident des Direstionskomitees ist zugleich Vizepräsident der Delegiertenversammlung.